Wenn Landwirt und Imker intensiven Kontakt pflegen und sich gegenseitig wertschätzen, werden die Bedürfnisse der Bienen das ganze Jahr über berücksichtigt. Für das Projekt „Landwirt.Imker.Miteinander“ wurden deshalb gelungene Partnerschaften zwischen Landwirten und Imkern gesucht. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat die besten Kooperationen von Imkern und Bauern bekanntgegeben wobei der IV Stierberg den 2. Platz errungen hat. >> HIER << gehts zum ausführlichen Artikel des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Aus bekannten Gründen können derzeit keine Stammtische/Monatsversammlungen stattfinden. Auch Fortbildungsveranstaltungen an Lehrbienenständen sind von den Einschränkungen betroffen. Wir informieren sofort, wenn Lockerungen möglich sind.
Für Fragen stehen wir jederzeit per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Gratulation! Gelungene Anlage von Straßenbegleit“grün“
In den Genuss eines farbenprächtigen -wenn auch holprigen- Anblicks, kommen seit einigen Wochen alle Passanten des neu eröffneten A94 Teilstückes zwischen Ampfing und Pastetten.
Das Begleit“grün“ wird bunter und auffälliger. Es hebt sich als blumenreiches Netz von der mittlerweile eintönig gewordenen, intensiv genutzten Landschaft ab und würde, wenn erreichbar, direkt zum Blumenpflücken einladen.
Verkehrsbegleitgrün dient als wichtiger Lebensraum für Insekten & Co..
Tatsächlich, dass Aufwerten lohnt sich! Wie groß das Potential von Begleitgrün als Lebensraum wirklich ist, zeigt eine 2020 veröffentlichte Untersuchung aus Schleswig-Holstein, welche vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des BMU gefördert und in Schleswig-Holstein inhaltlich von der Stiftung Naturschutz und dem Landesbetrieb Straßenbau unterstützt wurde.
An Fläche wäre genug zur Nutzung vorhanden, man nehme, das Begleitgrün der Gemeindestraßen, der Eisenbahnen und der Bundeswasserstraßen, so kommen mehr als 3 % der Fläche der BRD zusammen
(zum Vergleich: circa 3,9 % der Fläche der BRD sind Naturschutzgebiete).
Dringend benötigte und vor allem beständige Refugien würden so geschaffen werden und gäben vielen Tieren einen sicheren Lebensraum, anders als kurzfristig angelegte, winters gepflügte Blühflächen. An der Stelle: Keine Kritik an Blühflächen per se. Allerdings sei angemerkt, dass ein Großteil der Insektenwelt in den Stängeln von abgeblühten Pflanzen und in der Erde überwintert, beim Mulchen und Pflügen wars das. Beständigkeit und Vernetzung von wertvollen Lebensräumen zur Schaffung von Artenreichtum ist das A und O. Nehmen wir doch zumindest die 3% die da sind und keinem weh tun!
Möglich ist es, überzeugen Sie sich selbst, bei einer holprigen Fahrt!
M. Lohmeier
>>Hier<< geht es zu der Broschüre „Bienenfreundliche Pflanzen“ – Das Pflanzenlexikon für Balkon und Garten, für Alle die Ihre hauseigenen Grünflächen etwas bunter und Bienen- und Insektenfreundlicher gestalten wollen.
Zweite Online-Schulung des LVBI. Leitung: Alexander Titz, Termin: 10.06.2020 um 19:00 Uhr. Thema: „Die Honigschleuder dreht sich zum ersten Mal“.
Zugang: https://join.skype.com/pYZK74yjiT9B
unten angefügt findet Ihr die amtliche Bestätigung, dass wir, obgleich Ausgangsbeschränkungen vorliegen, unsere Bienen weiterhin versorgen können.
Es gibt leider keine allgemeine Fahrgenehmigung, welche von unserem Verband ausgestellt werden kann.
Deshalb findet ihr unten angefügt ein Formblatt was erstellt wurde, in das ihr eure Daten eintragen könnt, insbesondere die Betriebsnummer, die uns als landwirtschaftlicher Betrieb ausweist. Beim Vorweisen dieses Dokuments zusammen mit der Allgemeinverfügung, werden wir bei polizeilichen Kontrollen keine Probleme haben.
Amtliche Bestätigung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage die Allgemeinverfügung, die morgen 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft tritt. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr.
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Das Verlassen der Wohnung ist aus Verhältnismäßigkeitsgründen bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die im Einzelnen in Nr. 5 aufgelistet sind. Das Vorliegen dieser Gründe ist bei Kontrollen durch die Polizei glaubhaft zu machen.
Handlungen zur Versorgung von Tieren gelten als triftiger Grund (Nr. 5h).
Die weitgehende Reduktion bzw. Beschränkung sozialer Kontakte trägt entscheidend dazu bei, die Übertragung des Coronavirus zu verringern. Indem die Ausbreitung verlangsamt wird, können die zu erwartenden schweren Erkrankungsfälle über einen längeren Zeitraum verteilt und Versorgungsengpässe in den Krankenhäusern vermieden werden.
Bitte geben Sie diese Informationen weiter. Sie helfen damit, die örtlichen Behörden zu entlasten. Bitte wirken Sie wo möglich beruhigend auf die Menschen ein und appellieren Sie an den Gemeinsinn. Einzelinteressen sollten jetzt weitgehend zurückstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Eberhart
Referat L6: kleine Nutztiere, Geflügel, Bienen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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