Liebe ImkerInnen,

unten angefügt findet Ihr die amtliche Bestätigung, dass wir, obgleich Ausgangsbeschränkungen vorliegen, unsere Bienen weiterhin versorgen können.

Es gibt leider keine allgemeine Fahrgenehmigung, welche von unserem Verband ausgestellt werden kann.

Deshalb findet ihr unten angefügt ein Formblatt was erstellt wurde, in das ihr eure Daten eintragen könnt, insbesondere die Betriebsnummer, die uns als landwirtschaftlicher Betrieb ausweist. Beim Vorweisen dieses Dokuments zusammen mit der Allgemeinverfügung, werden wir bei polizeilichen Kontrollen keine Probleme haben.

Amtliche Bestätigung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage die Allgemeinverfügung, die morgen 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft tritt. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr.

Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

Das Verlassen der Wohnung ist aus Verhältnismäßigkeitsgründen bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die im Einzelnen in Nr. 5 aufgelistet sind. Das Vorliegen dieser Gründe ist bei Kontrollen durch die Polizei glaubhaft zu machen.

Handlungen zur Versorgung von Tieren gelten als triftiger Grund (Nr. 5h).

Die weitgehende Reduktion bzw. Beschränkung sozialer Kontakte trägt entscheidend dazu bei, die Übertragung des Coronavirus zu verringern. Indem die Ausbreitung verlangsamt wird, können die zu erwartenden schweren Erkrankungsfälle über einen längeren Zeitraum verteilt und Versorgungsengpässe in den Krankenhäusern vermieden werden.

Bitte geben Sie diese Informationen weiter. Sie helfen damit, die örtlichen Behörden zu entlasten. Bitte wirken Sie wo möglich beruhigend auf die Menschen ein und appellieren Sie an den Gemeinsinn. Einzelinteressen sollten jetzt weitgehend zurückstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Eberhart

Referat L6: kleine Nutztiere, Geflügel, Bienen

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ludwigstraße 2

80539 München

Telefon +49 (89) 2182-2446

 

Hier die Allgemeinverfügung als PDF:

Allgemeinverfügung 20.3.Ausgangsbeschraenkung

Hier geht’s zum PDF zum ausdrucken:

Formblatt Fahrgenehmigung